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Zielsetzung

Das Projekt SMG hat zum Ziel, die VertreterInnen der KlassensprecherInnen* bei ihrer aktiven Teilnahme am Schulgeschehen inhaltlich und methodisch zu unterstützen. Selbstverständlich gilt dies auch für die in diesem Feld tätigen LehrerInnen und all jene, die sich mit diesem Thema auseinander setzen. Mittlerweile ist dieses – in ganz Österreich einmalige – Projekt seit mehr als 10 Jahren fixer Bestandteil der Wiener Bildungslandschaft und erfreut sich weiterhin steigender Beliebtheit und Beteiligung.

Grundlagen

Ausgangspunkt der SchülerInnenmitwirkung ist die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989). Davor wurden Kinder bloß als hilflose, schutzbedürftige Wesen betrachtet. Nun wurden sie "erstmals" offiziell als handelnde Subjekte anerkannt.

Im Schuljahr 1997/98 wurde durch den Stadtschulrat für Wien ein Erlass veröffentlicht, der die Rechte und Pflichten des neuen Organs der SchülerInnenvertretung – der/die VertreterIn der KlassensprecherInnen (=SchulsprecherIn der Sekundarstufe I) - regelt.

Der Vorstand des Landesverbandes Wien der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen stellte sich der Aufwertung der Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Schulwesens zur Seite, indem er gemeinsam mit der Magistratsabteilung 13 - Fachbereich Jugend und dem Stadtschulrat für Wien Schulungsmodelle initiierte und sich an deren Durchführung beteiligte. Gemeinsam mit engagierten LehrerInnen und MitarbeiterInnen der MA13 - Fachbereich Jugend wurden die ersten SchülerInnenmodule erarbeitet.

Der Notwendigkeit, die SchulsprecherInnen auch an der Schule selbst zu unterstützen, kam die Novelle des Landeslehrerdienstrechtsgesetzes im Schuljahr 2001/2002 entgegen. Dadurch konnten LehrerInnen eingeladen werden, den/die SchulsprecherIn und schuldemokratische Prozesse am eigenen Schulstandort zu begleiten und dies als Arbeitszeit zur Erfüllung der Jahresnorm zu „verrechnen". Seit Einrichtung dieser neuen Funktion wird der/die mit der Schülermitgestaltung betraute LehrerIn „VertrauenslehrerIn" genannt und ebenfalls zu spezifischen Fortbildungangeboten eingeladen.

Im Schuljahr 2005/06 wurde das Projekt auf die UnterstufensprecherInnen der allgemein bildenden höheren Schulenausgeweitet, seitdem unterstützt auch der Verband der Elternvereine an Höheren und Mittleren Schulen Wiens das Projekt.

Mittlerweile befindet sich dieses – in ganz Österreich einmalige – Projekt im 10. Jahr, erfreut sich steigender Beliebtheit und Beteiligung.

Wahl der SchulsprecherInnen

Die SchulsprecherInnenwahl (Vertreter/innen der Klassensprecher/innen) soll lt. Gesetz innerhalb der ersten 5 Schulwochen stattfinden. Um diesem Ereignis mehr Gewicht zu verleihen, wird jedes Jahr zentral ein "Wiener Wahltag" vorgeschlagen.

(SchUG §59a Abs. 5: "Die Wahl der Schülervertreter (§ 59 Abs. 2) sowie die Wahl der Stellvertreter hat unter der Leitung des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Lehrers möglichst zu einem Termin innerhalb der ersten fünf Wochen des Schuljahres für die Zeit bis zur nächsten Wahl stattzufinden (...).")

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